Aktuelle Informationen

Dekorative Aufträge

Wir können momentan aus Kapazitätsgründen leider keine Privataufträge zur dekorativen Verchromung von Fahrzeugteilen und div. anderen Teilen annehmen.

Informationen zum Thema REACH
(Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe)

Das Thema REACH und Chrom (VI) hat in der Vergangenheit bei einigen Kunden zu Verunsicherungen geführt. Deshalb möchten wir an dieser Stelle kurz darüber informieren.

Chrom (VI), das als gesundheitsgefährdend gilt, entsteht lediglich während des Verchromungsprozesses im Elektrolyten, auf den verchromten Bauteilen wird immer nur metallisches Chrom (Cr0) abgeschieden. Die Schicht enthält somit kein Chrom(VI). Gesundheitliche Schäden durch metallisches Chrom und seine Legierungen sind nicht bekannt, so dass von Hartchromschichten keine Gefahr für den Endverbraucher ausgeht.

Für die Chemikalie Chromtrioxid, ein Ausgangsstoff für die derzeit praktizierte Technische Hartverchromung aus einem chrom(VI)-haltigen Elektrolyten, besteht im Rahmen von REACH eine Zulassungspflicht. Das bedeutet nicht, dass die Hartverchromung verboten wird. Für die Weiterverwendung von Chromtrioxid muss bei der ECHA (Europäische Chemikalienkommission) ein ausgesprochen umfangreicher Antrag auf Zulassung gestellt werden. Da ein kleines und mittelständisches Unternehmen kaum in der Lage ist, einen solchen Antrag auszuarbeiten, haben sich ca. 170 Unternehmen der Oberflächenbranche, u.a. auch die PGW GmbH, in einem Verein, dem VECCO e.V. zusammengeschlossen und gemeinsam mit der EUPOC GmbH einen Antrag auf Zulassung erarbeitet. Der von der HAPOC GmbH & Co. KG eingereichte Antrag befindet sich zurzeit noch in Bearbeitung. Die Dossiers sind auf der Homepage der ECHA veröffentlicht und  von jedem Interessierten einzusehen.

Momentan gibt es kein alternatives Verfahren, mit dem im Produktionsmaßstab die Gesamtheit der Eigenschaften einer Hartchromschicht aus Chrom(VI)-Elektrolyten erzeugt werden kann. Deshalb gilt die Weiterverwendung von Chromtrioxid für einen zunächst begrenzten Zeitraum als gesichert. Allerdings muss von den Unternehmen regelmäßig der Nachweis erbracht werden, dass alle vorgeschriebenen Grenzwerte  und Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten sowie Möglichkeiten der Substitution von Chromtrioxid betrachtet werden.